Unsere anstehenden Veranstaltungen
Freitag 01.11.2024 Grünkohlessen (Infos als PDF aufrufen)
Sa 02. und So 03.11.2024 Geländelehrgang Nicolai Aldinger (Infos als PDF aufrufen)
Sa 16. und So 17.11.2024 Springlehrgang Tim Schwanke (Infos als PDF aufrufen)
Sa 07. und So 08.12.2024 Dressurlehrgang Susan Hein (Infos als PDF aufrufen)
Jahreshauptversammlung 19.03.2024
Zuschüsse für Fortbildungsmaßnahmen
Der Reiterverein Preetz u. U. e. V. bezuschusst je nach Kassenlage die Fortbildungsmaßnahmen seiner Mitglieder. Hierzu gehören die reinen Unterrichtskosten bei Lehrgängen (keine Unterbringung oder Anlagennutzung etc.) sowie die Prüfungsgebühren bei Leistungsabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt werden kann, wird nach Eingang der Anträge jährlich neu durch den Vorstand entschieden.
Wer diesen Zuschuss beantragen möchte, muss einen formlosen Antrag zusammen mit seinen Belegen (mit eindeutiger Kostenbezeichnung!) bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres beim Kassenwart (siehe „Der Vorstand“) einreichen.
Zu spät eingereichte oder unvollständige Belege werden nicht berücksichtigt.
Mit Reitergrüßen
Der Vorstand
Bankeinzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftsmandat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie nutzen für die Mitgliedsbeiträge das Lastschriftverfahren. Zum 1.02.2014 müssen die Zahlungssysteme auf SEPA (Single Euro Payments Area), dem vereinheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden, umgestellt sein. Ihnen dürfte die Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC bekannt sein. Eine Umstellung des hiesigen Zahlungssystems auf SEPA ist für den 1.02.2014 geplant.
Die uns vorliegende Einzugsermächtigung werden wir daher im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Einführung von SEPA in ein sog. Lastschriftmandat umwandeln und weiterverwenden. Wir werden somit die uns mitgeteilte Bankverbindung auch für zukünftige Lastschrifteinzüge nutzen. Sollten Sie diese Umwandlung Ihrer erteilten Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschrift-Mandat nicht wünschen, könne Sie dieser selbstverständlich widersprechen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit widerrufen — mit der Folge, nicht mehr am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Eine Neuerung stellt die Einführung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer dar, die dem Zahlungspflichtigen ebenfalls vor Lastschrifteinzug bekanntzugeben ist. Die vom Reiterverein Preetz verwendete Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE55ZZZ00001014181.
Als weitere Änderung zum bisherigen Lastschriftverfahren ist es mit der Einführung von SEPA erforderlich, eine sog. Mandatsreferenznummer für die jeweilige Lastschrift zu vergeben. Diese dient der genauen Zuordnung. Diese Nummer wird Ihnen mit dem Lastschrifteinzug mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Reiterverein Preetz u. Umgegend eV.
Der Vorstand